BCM wankt!   „BCM“ als Markenzeichen wahrscheinlich ungültig!

Auf Antrag der Firma BAROCKENGEL hat zunächst das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Jahre 2005 die Löschung der eingetragenen Marke „BCM“ verfügt, da wir gravierende Gründe dafür vorgetragen haben, dass die alleinige Buchstabenkombination „BCM“ als sogenannte Wortmarke nicht schützenswert ist nach den Bestimmungen des Markenrechts.

Natürlich hat die Firma PRECON als Inhaberin dieser Marke gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt. Diese liegt nun dem Bundespatentamt zur Entscheidung vor .

Mittlerweile hat auch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (der EU) in Alicante/Spanien (HABM) mit Entscheidung vom 27.06.2007 die eingetragene Marke „BCM“ als Gemeinschaftsmarke für nichtig erklärt.

Diese Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig und kann bis Ende August angefochten werden.

Es ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Marke „BCM“ sowohl als deutsche wie auch als europäische Gemeinschaftsmarke in Kürze gelöscht werden wird. Die Argumente der Firma PreCon haben bisher weder das DPMA noch das HABM überzeugt.

Für alle Ernährungsberater – die keinen Vertrag mit Firma PreCon haben – bedeutet dies, dass die Firma PreCon womöglich bald niemanden mehr daran hindern kann, den Begriff BCM (der ja lediglich das internationale Kürzel für body cell mass ist) werbemäßig zu verwenden. Dies war ja in der Vergangenheit ein teilweise teures Problem für werbeaktive Ernährungsberatungen, weil PreCon unnachsichtig ihre Anwälte einsetzte.

Sobald die Entscheidungen rechtskräftig sind, kann hierfür niemand mehr von PreCon abgestraft werden.

Firma BAROCKENGEL dankt ganz besonders den Fachanwälten der

Kanzlei Heitmann von Meding in Düsseldorf,

die diese Sache mit sachlich ausgefeilter Argumentation für uns durchgefochten

und uns von Anfang an  in unserem Anliegen unterstützt haben.